Taufvergesslichkeit

Am Beispiel eines Positionspapieres der Rheinischen Landeskirche.

Beitrag für: Quatember - Vierteljahreshefte für die Erneuerung und Einheit der Kirche, 2022 (1), S. 47ff. 

 

"Aber die Bischöfe hätten… die Christen mit allem Fleiß zum wahren Wesen der Taufe zurückrufen sollen, damit sie verstünden, was sie wären und was den Christen zu tun zukäme… Diese Predigt hätte man dem Volk emsig einprägen, diese Verheißung ihm ohne Unterlass vortragen, an die Taufe stets erinnern, den Glauben ständig erwecken und erhalten sollen.“ (Martin Luther, Von der Babylonischen Gefangenschaft der Kirche, 1520)

 

1

In unserer zerbrechlichen und bedrohten Welt gibt es das noch, verlässlich, unwiderruflich, unaufhebbar, unkaputtbar - ein Wort, dass Gott uns in der Taufe gegeben hat. Wir nehmen es ernst und nehmen Gott ernst. So fängt der Glaube an. Und damit die Kirche. Es ist ein winziger Anfang. Ganz im Verborgenen. Es muss nicht, aber es kann etwas Großes draus werden. Wie bei einem Senfkorn. Aber ohne die Taufe wird nichts daraus. Einem Wort kann ich nur glauben, wenn es ausgesprochen ist. Keine Kirche ohne die Taufe als ihr Fundament. Wir wurden zu Mitgliedern der Kirche, weil wir getauft wurden. Wir haben uns nicht selbst dafür entschieden. Wir haben uns die Kirchenmitgliedschaft nicht erworben. Sie wurde uns zuerkannt, ohne dass wir gefragt wurden. Manchmal sagen mir aus der Kirche Ausgetretene, sie seien evangelisch. Aber Sie sind doch ausgetreten, frage ich sie. Aber ich bin doch evangelisch getauft, antworten sie. Und sie haben recht.

 

2

Die Taufe als Grund des Glaubens und der Kirche scheint in Vergessenheit zu geraten. Viele sagen – und besonders gerne Pfarrerinnen und Pfarrer – dass die Zeit der Volkskirche vorbei sei. Wir werden zu einer Minderheitskirche, heißt es sogar in offiziellen kirchlichen Stellungnahmen[1]. Begründet wird das mit der Zunahme an Kirchenaustritten. Unbemerkt wird aus dem Bekenntnis – „Ich gehöre der Kirche an, weil ich getauft bin“, oder „Ich bin Christ, weil ich getauft bin – ein Verwaltungsakt: „Ich bin Kirchenmitglied, weil ich meine Kirchensteuern zahle“. Folglich ist, wer sie nicht mehr zahlt, weder evangelisch noch katholisch, sondern: „konfessionslos“. In der Tat sind die Getauften verpflichtet, Steuern zu zahlen. Aber das ist eine Folge der Kirchenmitgliedschaft[2]. Nicht ihre Begründung. Weil aber die Kirchensteuer die finanzielle Basis des kirchlichen Lebens darstellt, konzentrieren sich alle Bemühungen darauf, diese zu stabilisieren. Darüber gerät offensichtlich die Taufe als Grund der Kirche aus dem Blick.

 

3

Bis in die Mitte der 19. Jahrhunderts konnte man gar nicht aus der Kirche austreten – genau so wenig, wie man in sie eintreten konnte. Man war evangelisch oder katholisch, so wie man z. B. deutsch war oder Kind der eigenen Eltern. Es gab keinen Grund, dies in Frage zu stellen. Niemand kam auf die Idee, aus der Kirche austreten zu wollen (ohne in eine andere zu wechseln). Die Zahlung von Kirchensteuern einzustellen, ging auch nicht, weil es auch sie in der heutigen Form nicht gab.[3] Bis 1803 hatte die katholische Kirche genügend Eigenmittel und die evangelischen Kirchen wurde durch die öffentliche Hand alimentiert. Infolge der Säkularisation kamen die Landesherren an ein beträchtliches Kirchenvermögen, aus dem sie die Kirchen finanzierten. Durch Industrialisierung, Binnenwanderung und Entstehung von Ballungsräumen löste sich allmählich die konfessionelle Geschlossenheit der Gebiete auf und es entstanden Diasporagemeinden. Es legte sich zunehmend nahe, die Kirchen nicht mehr öffentlich, sondern durch die jeweiligen Kirchenmitglieder selbst zu finanzieren zu lassen. So entstand so etwas wie eine Kirchensteuer, in der preußischen Rheinprovinz z. B. ab 1835. Offiziell wurde für die evangelischen Kirchen in Preußen die Kirchensteuer flächendeckend erst 1906 eingeführt. Mit der Weimarer Verfassung von 1919 wurde die Kirchensteuer reichsweit zur regulären Einnahmequelle der Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese Rechtslage wurde nach dem zweiten Weltkrieg von der Bundesrepublik übernommen[4]. Zur Kirchensteuer kam es also in dem Augenblick, als es durch die entstehende konfessionelle Mischung denkbar wurde, einer Kirche nicht anzugehören. Daher musste zwangsläufig die Möglichkeit eines Kirchenaustritts geregelt werden. In Preußen war das ab 1847 möglich, wobei die Konfessionslosigkeit zunächst nur ein Übergangszustand vor dem Wechsel in eine andere Kirche war; erst ab 1870 war sie als dauerhafte Eigenschaft anstrebbar.[5]

 

4

Es ist keineswegs verwunderlich, dass sich daraufhin die Aufmerksamkeit auf die Kirchensteuer und ihre Stabilität als Haupteinnahmequelle der Kirchen richtete. Nicht mehr die Taufe, sondern die Kirchensteuer wurde zum Erkennungszeichen der Zugehörigkeit zu einer Kirche. Sie wird nun nicht mehr durch ein liturgisches und sakramentales Ereignis bestimmt, sondern durch einen Verwaltungsvorgang. Während Martin Luther sich 1520 beklagte, wie sehr die Menschen durch damaligen kirchlichen Verhältnisse „zu einem starken Verlust des Glaubens, zum Vergessen der Taufe und zur Schädigung der christlichen Freiheit verleitet“ wurden[6], wird die Taufe heute mehr oder weniger zum Randphänomen und zu einer Formalität, die wenig Aufmerksamkeit erfordert. Diese Taufvergesslichkeit hat gewissermaßen Tradition. In der Barmer Theologischen Erklärung von 1934 kommt die Taufe nicht zur Sprache, aber eben auch nicht in der Grundschrift der Berneuchener Bewegung, der „Regel des Geistlichen Lebens“. Wenn man bedenkt, wie misstrauisch sich „Barmer“ und „Berneuchener“ gegenüberstanden[7], stellt sich die Frage, ob der Blick auf die Taufe nicht deutlicher gemacht hätte, wie sie beide, die Barmer Erklärung und die Regel des geistlichen Lebens, zusammengehören. Die Barmer Erklärung hat die Öffentlichkeit der Kirche im Blick, die Regel des Geistlichen Lebens das persönliche Leben des Einzelnen. Beides kann ohne das jeweils andere nicht existieren und die Taufe wäre das Bindeglied zwischen beidem. In der Barmer Erklärung hätte die Erwähnung der Taufe bewusst werden lassen, dass es die vielen durch die Taufe berufenen und bevollmächtigten Einzelnen sind, die die Kirche bilden. In der Regel des geistlichen Lebens wäre sichtbar geworden, dass es nicht nur um den Einzelnen selbst geht, sondern um das Ganze der Kirche, das aus deren Leben erwächst und in das sie eingegliedert sind. Sowohl eine ganz entscheidende ekklesiologische wie auch spirituelle Dimension gerät durch solche Taufvergesslichkeit aus dem Blick.

 

6

Wie sich das auswirkt, lässt sich an dem Positionspapier der Rheinischen Kirche „E.K.I.R 2030“ [8] studieren. „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem“, lautet der Kernsatz. Der Präses der Rheinischen Kirche Thorsten Latzel wirbt dafür[9], die „Mitglieder-Orientierung“ seine Landeskirche zu stärken, „weil unsere Kirche sich von der Basis aufbaut. Jede und Jeder Getaufte ist Glied am Leib Christi.“ Spricht er von den Mitgliedern oder von den Getauften? Auch das Positionspapier selbst ist da nicht klarer; es erwähnt „alle Getauften“ und spricht von der „Stärkung und Verbundenheit mit den Nichtmitgliedern“, im weiteren Verlauf geht es dann aber um die Mitglieder, wenn auch um die, die nicht zum engeren Kreis der Gemeinde gehören. Unbemerkt wird so aus der Volkskirche eine Mitgliederkirche. Unterstrichen wird das durch den Hinweis auf der Website der der E.K.i.R, dass der „Kirchenaustritt…einem Bruch mit der evangelischen Kirche gleichkommt“[10]. Die Betroffenen werden nicht mehr sagen können: Ich kann zurückkommen, weil ich ja getauft bin. Sie werden feststellen müssen: Ich kann nicht mehr zurück. Ich habe ja mit der Kirche gebrochen. Eine Mitgliederkirche fühlt sich zuständig für ihre Mitglieder und allenfalls solche, die es (wieder) werden sollen / wollen. Um sie geht es in erster Linie, weil sie die finanzielle Basis der Kirche bilden.

 

7

Eine Mitgliederkirche wird sich eher als kundenorientierte Dienstleistungskirche verstehen denn als Kirche des Priestertums der Getauften. Sie wird sich, wie es in dem Positionspapier heißt, durch „Service-Freundlichkeit“ auszeichnen oder als „regionale Kasual-Agentur“ zu erkennen geben, die neben Taufe, Trauung und Trauerfeier „weitere Angebote liturgisch-seelsorgerlicher Lebensbegleitung“, etwa zu „Schulabschluss, Berufstart, Umzug, Ruhestand“ macht. Unter dem Stichwort „Mitglieder-Orientierung“ werden weitere Maßnahmen vorgeschlagen, wie eine Mtgliederbefragung nach Corona, eine Ausschreibung für 50 konsequent mitgliederorientierte Modellgemeinden oder die Einführung eine Mitglieder-App in Kooperation mit dem Meldewesen.  Das alles verlangt Professionalität, Logistik und „eine Stärkung von Regionen und Kirchenkreisen“, die zwangsläufig auf Kosten der Ortsgemeinde gehen wird.

 

Wenn aber die evangelische Kirche nicht Mitglieder- und Dienstleistungskirche, sondern tauforientierte Volkskirche sein soll, wird etwas anderes gebraucht. Ihr Merkmal ist ihre verlässlich offene und öffentliche Präsenz. Um sie zu gewährleisten, braucht es (a) geöffnete Kirchen(gebäude), (b) verlässlich stattfindende Gottesdienste an den Sonn- und Feiertagen, (c) ein engagiertes Priestertum der Getauften, (d) ein präsentes und ansprechbares Pfarramt, (e) eine Kultur der Tauferinnerung.

 

a)       Wir sind gerade dabei zu begreifen, dass Kirchen, die bis auf die Gottesdienststunde am Sonntagmorgen meistens verschlossen sind und dementsprechend abweisend wirken, kein geeigneter Hinweis für einen am Ort gelebten Glauben sind. Kirchen sind dazu da, offen und zugänglich zu sein. Auch dann, wenn stunden- und tagelang niemand die Kirche betritt, ist sie ein unübersehbares Signal an alle, die in ihrem Umfeld wohnen: Wir sind da. Wir sind offen für euch. Ihr könnt kommen. Jederzeit. Auch in der Evangelischen Kirche darf und soll es heilige Orte geben, Orte, die der Begegnung zwischen Gott und Menschen vorbehalten sind und die auch für spontane und ungeplante Besuche offenstehen.

 

b)      Unsere Gottesdienste am Sonntagmorgen und an den Feiertagen, die immer noch das Herzstück des kirchlichen Lebens sind, müssen nicht gut besucht sein. Sie müssen vor allem stattfinden, zu eingeprägten und einprägsamen Zeiten. Sie müssen auch bei kleiner Zahl sorgfältig, liebevoll und angemessen vorbereitet und durchgeführt werden und dürfen nicht durch das „Kommt-ja-keiner“-Gefühl beeinträchtigt werden. Auch dann, wenn nur wenige da sind, nur diejenigen, die immer da sind, können und sollen sie die Ausstrahlung haben, die mehr sagt als die beste Predigt sagen könnte.

 

c)       Die Taufe ist nicht nur Vergewisserung, sondern ebenso ein Ruf, selbst für andere verlässlich zu werden und das Priestertum der Getauften wahrzunehmen. Gewöhnlich wird nur kleiner Teil der Getauften diesen Ruf hören und wahrnehmen. Für eine verlässliche Präsenz und Offenheit der Kirche sind sie aber unentbehrlich. Sie bilden ein Netzwerk persönlicher Beziehungen und damit das Herzstück einer Ortsgemeinde. Die „Regel des Geistlichen Lebens“ der Berneuchener Bewegung beschreibt gewissermaßen modellhaft, wie der Ruf in das Priestertum der Getauften wahrgenommen wird.

 

d)      Oft wird darauf hingewiesen, dass evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer im Unterschied zu ihren Kollegen keine Priesterinnen und Priester sind bzw. nicht die Priesterweihe erhalten haben. Das ist nur insofern richtig, als sie sich darin nicht von anderen Getauften unterschieden. Dennoch nehmen sie ihr priesterliches Amt wahr und werden dafür gründlich gebildet und vorbereitet und von anderen Berufen freigestellt. Die Ordination ist keine Priesterweihe, aber eine Tauf-Erinnerung und eine Erinnerung daran, dass in der evangelischen Kirche die Taufe die Priesterweihe ist. Wichtig ist nur, dass das Pfarramt kein Leitungsamt ist und dass Pfarrerinnen und Pfarrer von Leitungs- und Verwaltungsfunktionen freigehalten werden, um vor allem da, präsent und zugänglich zu sein, Kontakte zu knüpfen, Beziehungen pflegen und die Getauften in der Wahrnehmung ihres priesterlichen Amtes zu unterstützen und zu begleiten.

 

e)      Um zu verhindern, dass sich in der Kirche Taufvergesslichkeit breit macht, braucht sie eine Tauferinnerungskultur. Konfirmation, kirchliche Trauung und Ordination sind Gestalten der Tauferinnerung und bieten die Gelegenheit dazu. Auch unabhängig von Amtshandlungen empfiehlt es sich, an die Taufe zu erinnern. Dafür bieten sich unterschiedliche und bewährte Formen an. Zu prüfen, ob das in den letzten Jahrzehnten entdeckte und erprobte Ritual der Salbung sich mit einer Tauferinnerung verbinden lässt.  

 

8

In dem Positionspapier „E.K.I.R.-2030-Papier“ soll vieles "gestärkt" werden:

  • Die Zukunftsfähigkeit der Kirche soll gestärkt werden.
  • Die Servicefreundlichkeit der Kirche soll gestärkt werden.
  • Die Verbundenheit mit den Nichtmitgliedern soll gestärkt werden
  • Eine servicefreundliche, qualitätsvolle und vielfältige Kasualpraxis soll gestärkt werden.
  • Eine "gemeindliche Biodiversität" anstelle einer kirchlichen Monokultur soll gestärkt werden.
  • Die Vernetzung mit ökumenischen und zivilgesellschaftlichen Partnern soll gestärkt werden.
  • Die Ausrichtung der kirchlichen Strukturen an die Wünsche der Kirchenmitglieder soll gestärkt werden.
  • Der Protestantismus soll gestärkt werden, u. a. m.

Von der Stärkung des Glaubens - vgl. Lukas 17,5 - ist jedoch nicht die Rede. Die Autoren werden Wert darauf legen, dass es doch um nichts anderes gehe und dass die Kirche doch dem Glauben diene. Daran besteht gewiss kein Zweifel. Aber die Rede ist davon dennoch nicht. Sie ist kein Kriterium. Die zu erreichenden Ziele werden sehr genau definiert. Neben den schon erwähnten Maßnahmen der Mitgliederorientierung soll ein Presbyterium 90% seiner Zeit auf Kontakt zu Menschen und geistlich-inhaltliche Prozesse verwenden und zum Kristallisationspunkt lokaler Mitmachnetzwerke werden. "30 Menschen unter 30" sollen an der Verkündigung Anteil haben. Die Wahlbeteiligung soll auf 20% erhöht werden. Ein "Think Tank Digitale Kirche" mit "digital affinen Synodalen und Expert-/innen" soll für "professionelle Kommunikation im Netz auf allen Ebenen" soll eingerichtet werden.

 

Ich erlaube mir hier kein Urteil, ob das alles so realistisch und umsetzbar ist, was da geplant wird. Ich vermute, es gibt genügend kluge, motivierte und entschlossen Menschen in der Kirche, die in der Lage sind, eine Menge davon umzusetzen. Aber eine Antwort auf die Frage, ob damit der Glaube gestärkt wird, ist damit noch nicht gegeben. Als die Jünger Jesus baten: Stärke uns den Glauben - hätte Jesus mit der Schaffung geeigneter kirchlicher Strukturen oder der Initiative zum Gemeindeaufbau antworten können. Das hat er nicht getan. Die Kirche ist so gut wie nie Thema in seinen Worten. Auch der Heilige Geist hat zu Pfingsten - das gerne "Geburtstag der Kirche" genannt wird - keine fertige Kirche oder Kirchenordnung präsentiert. Die Kirche ist nach und nach in z. T. sehr mühseligen und konfliktreichen Prozessen gewachsen - als Folge, nicht als Voraussetzung des Glaubens, an dessen Anfang die Taufe steht.

 

---------------

[1] „In naher Zukunft werden weniger als die Hälfte der in Deutschland lebenden Menschen Mitglied einer christlichen Kirche sein. Es wird keine mehrheitlich christliche Bevölkerung mehr geben… Es gibt kein selbstverständliches von der Mehrheit der Bevölkerung getragenes christliches Kirchtum mehr.“ (in: Lobbyistin der Gottoffenheit. Zum Auftrag und Auftreten einer Minderheitskirche, Beschlussvorlage für die Landessynode der EKiR 2021, S. 3)

[2] Im Kirchenrecht wird die „Kirchenmitgliedschaft“ von der „Kirchengliedschaft“ unterschieden. Diese juristische Unterscheidung lässt sich theologisch nicht auswerten und wird hier nicht berücksichtigt. (https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchengliedschaft, 24.01.2022)

[3] Zum Folgenden: Gerhard Hartmann, Kirchensteuer, publiziert am 29.08.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Kirchensteuer> (24.01.2022), sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland) (24.01.2022)

 

[4] Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung und Artikel 140 des Grundgesetzes.

[5] Hans Hattenhauer, Das Religionspatent von 1847, in: Religion zwischen Kunst und Politik, 2004 hg. vo. Manred Jakubowski-Tiessen, 117-146.

[6] In der Schrift „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“ = https://www.projekt-gutenberg.org/luther/babyloni/chap003.html

[7] Darauf bin ich in meinem Blog „Die ‚Berneuchener Regel‘ als Antwort auf die Krise der Volkskirche“ genauer eingegangen: https://www.dreimalvier.online/2022/01/03/die-berneuchener-regel-als-antwort-auf-die-krise-der-volkskirche-1-5-volkskirche/ (24.012022)

[8] https://medienpool.ekir.de/A/Medienpool/92357?encoding=UTF-8 (Automatischer Download)

[9] In seinem Bericht vor der Landessynode 2022: https://landessynode.ekir.de/inhalt/praesesbericht/

[10] https://www2.ekir.de/inhalt/kirchensteuer-fuer-das-wohl-der-gesellschaft/ (24.012022)

Kommentar schreiben

Kommentare: 0