Die "Berneuchener Regel" als Antwort auf die Krise der Volkskirche (4/5): Berneuchen und Barmen

Man mag Wilhelm Stählin, Karl Bernhard Ritter und ihre Freunde mit guten Gründen fragen, warum sie sich nicht in gleicher Weise wie Teile der Bekennenden Kirche von der deutschchristlich dominierten Reichskirche abgegrenzt haben und sogar in der Lage waren, mit gemäßigten Vertretern der DC zusammenzuarbeiten. Sie hatten einen völlig anderen Blickwinkel: Sie suchten nach offizieller Anerkennung und Legitimierung ihrer neuen Bewegung und der Michaelsbruderschaft durch die Kirche. Eine Beteiligung am Kirchenkampf hätte dies unmöglich gemacht.[1] Eine rückblickende Beurteilung wird bezweifeln, dass dies wirklich die Zeit dafür war, doch meinten die Berneuchener damals, tiefer zu blicken und klarer die Gründe für den Zustand der Kirche, auch unabhängig von dem Druck, den die Nazis auf sie ausübten, zu erkennen. Dagegen verkannte Dietrich Bonhoeffer sie reichlich, als er ihnen vorwarf, sie würden Stilfragen in den Vordergrund stellen. Auch sie als „Reaktionäre“ zu bezeichnen, trifft sie nicht, denn gerade das waren sie nicht. Als die Bekennende Kirche und der geplante Widerstand gegen Hitler zunehmend die Beteiligten beschäftigte, blieb die Berneuchener Bewegung präsent, so etwa in Pätzig bei Ruth und Hans von Wedemeyer, der Michaelsbruder war. In einem Brief anlässlich seines Todes im August 1942 lässt Dietrich Bonhoeffer seine Distanz ihr gegenüber nicht erkennen. Er erinnerte sich dabei an die Konfirmation des ältesten Sohnes Max, der kurze Zeit später wie sein Vater an der Ostfront fallen sollte:

Ich wusste, dass Max das Entscheidende schon im Elternhaus empfangen hatte und weiter empfangen würde. Es war mir auch klar, was es heute für einen Jungen bedeutet, einen frommen Vater zu haben, der zugleich mitten im Leben steht. Als ich dann im Laufe der Jahre fast alle Ihre Kinder kennenlernte, da bin ich von der Macht des Segens, der von einem Christus-gläubigen Vater ausgeht, oft sehr beeindruckt gewesen. Es ist im Grunde der eine und selbe Eindruck, der mir in der Begegnung Ihrer ganzen großen Familie, mit dem Nahesein Ihrer Frau Mutter und Ihrer Geschwister so wichtig geworden ist.[2]

Durch die Verlobung mit deren Tochter und Ruths Enkelin Maria war Bonhoeffer im Begriff, Teil eben dieser Familie zu werden. Maria war es, die die Spannungen zwischen der Welt ihrer Eltern und der Welt Bonhoeffers empfand und sich dadurch verunsichern ließ. Von einem Osterfest bei einer befreundeten, in der Berneuchener Bewegung beheimateten Familie im unterfränkischen Schloss Bundorf schrieb sie an Dietrich Bonhoeffer im Gefängnis

Ich bin doch zu sehr Vaters Tochter, um an Gottesdiensten dieser Art vorbeigehen zu können. Irgendwo in der Bibel steht einmal, dass man mit ‚Herz und Nieren‘ dabei sein müsste. Mit dem Herzen kann man in einem protestantischen Gottesdienst wohl gut dabei sein. Aber den ganzen übrigen Menschen lässt man so leicht – finde ich – vor der Kirchentür kalt stehen. Das ist wohl mein eigenes Unvermögen, aber in diesen Ostertagen habe ich zum ersten Mal gespürt, dass man wirklich mit dem ganzen Menschen dabei sein muss, dass man die Psalmen eben nicht nur mit dem Kopf denkt und mit dem Mund singt, sondern, dass die Hände und die Füße und alles mitsingen können.[3] zit. n. Josef Ackermann, Freiheit hat offene Augen. Dietrich Bonhoeffer, Eine Biographie, 2005, 219; Brief vom 26. April 1944

Bonhoeffer beruhigt sie in seinem Antwortbrief, auch wenn er bei seinen Vorbehalten gegenüber allem „Stilmäßigem“ bleibt:

Nein, liebste Maria, zwischen Deinem Vater und mir brauchst du Dich nicht zu entscheiden, so liegen die Dinge nicht und so darf man sie nie und nimmer ins Persönliche ziehen.[4]

Bonhoeffer und Stählin waren in diesen kritischen Jahren nicht im Gespräch und brachten sich gegenseitig kein großes Vertrauen entgegen. Aber die Themen und Sichtweisen, mit denen sie sich jeweils befassten, standen nicht im Widerspruch zueinander. Im Gegenteil kann man sie als sich gegenseitig ergänzend beschreiben. Sie kommen in zwei zentralen Texten zum Ausdruck, die „Regel des geistlichen Lebens“ (die ich hier kurz „Berneuchener Regel“ nenne) und die Barmer Erklärung. Beide Texte haben das rein äußerliche Merkmal, aus sechs dicht formulierten Sätzen oder Thesen zu bestehen, zwischen denen sich durchaus sachliche Entsprechungen ausmachen lassen (was ich hier nicht weiter vertiefe). Beide haben auch gemeinsamen, dass sie einen zentralen Sachverhalt nicht ansprechen, auf den ich gleich noch zurückkommen werde. Während die Barmer Erklärung die öffentliche Rolle der Kirche in den Blick nimmt, steht bei der Berneuchener Regel der Einzelne und seine Spiritualität im Blickpunkt. Die Berneuchener Regel hat die öffentliche Kirche dagegen nicht im Blick, die Barmer Erlärung die persönliche Spiritualität nicht. Beiden Texten wird ein sehr unterschiedliches Schicksal zuteil, haben aber wiederum gemeinsam, dass sie sich nur sehr begrenzt auf die Wirklichkeit der Kirchen nach dem zweiten Weltkrieg niederschlagen. Die Berneuchener Regel wird in der Öffentlichkeit kaum bekannt und beschäftigt im Großen und Ganzen nur die Mitglieder des Berneuchener Dienstes und der Michaelsbruderschaft und einige wenige daran Interessierte.[5] Die Barmer Erklärung wird dagegen zur meistzitierten Bekenntnisschrift (was sie etwa für die Rheinische Kirche faktisch schon immer war, offiziell aber erst seit 2020). Aber auch sie wird sich kaum auf die Gestalt der Kirchen niederschlagen. Was Otto Dibelius 1961 in einem Rundfunk-Interview feststellte, entsprach dem, was die große Mehrheit der damals Beteiligten in den Nachkriegsjahren dachte und wünschte:

Was heißt Neubau? Wir haben 1945 da wieder angefangen, wo wir 1933 aufhören müsste.[6]

So oft die Barmer Erklärung zitiert wird und so oft man sich auf sie beruft, tatsächlich bedeutete der Neubeginn und die Gründung der EKD nach 1945 im Großen und Ganzen die Wiederherstellung der Verhältnisse, wie sie vor der Machtergreifung geherrscht haben.[7] Obwohl sie sich betont auf die Barmer Erklärung beruft, gilt dies auch für die Rheinische Kirche. Ihre Neuordnung nach dem Kriege war „eher pragmatisch als dahlemitisch“ orientiert. „Die Bekennende Kirche fühlte sich offenbar zu schwach, gegen die mehrheitlich sich nicht der Bekennenden Kirche zurechnenende Pfarrerschaft und die Gemeinden die eigene Notordnung durchzusetzen.“[8] So kam es zu einigen kosmetischen Korrekturen, aber insgesamt bedeutete auch die Bildung der Rheinischen Landeskirche faktisch eine Rückkehr zu den konsistorialen Verhältnissen, wie sie schon in der preußischen Rheinprovinz geherrscht haben.

Dazu hätte es eine realistische Alternative gegeben, die sich aufgedrängt hätte, wenn man eine Annahme nicht gemacht hätte, die aus heutiger Sicht verhängnisvolle Folgen implizierte: 1945 ging man davon aus, dass die Allgemeinheit kirchlich war. Die Minderheit derer, die es nicht waren, war so klein, dass man sie ignorieren konnte. In der Regel war man katholisch oder evangelisch, so wie man deutsch war. Aber schon die Erfahrungen in den 1920er-Jahren deuteten darauf hin, dass die Mitgliedschaft mehr oder weniger aller Bürgerinnen und Bürger in der Kirche keineswegs mehr als selbstverständlich vorauszusetzen war. So aber schien es keinen Grund zu geben, die Frage zu stellen und sie theologisch zu reflektieren, nämlich wer zur Kirche gehört und wer nicht. Deshalb gab es keinen Grund, die Kirchensteuer in Frage zu stellen, wenn sie ohnehin von so gut wie allen gezahlt wurde. Als Steuer wird lt. Wikipedia „eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen steuerpflichtigen Personen… auferlegt.“ Diese Abgabe wird nicht einzelnen Personen, sondern der Allgemeinheit auferlegt. Die einzelnen Personen können auch nicht für sich selbst entscheiden, ob sie der Steuerpflicht nachkommen oder nicht. Sobald aber eine Steuer zu einer freiwilligen Abgabe wird, über die der Steuerpflichtige selbst entscheiden kann, ob er sie zahlt oder nicht, ist sie keine Steuer mehr, auch dann nicht, wenn sie über das Finanzamt eingezogen wird. Für die dementsprechend behördenanaloge Ausgestaltung des Kirchenwesens gibt es dann in dem Maße keine Rechtfertigung mehr, in dem die Allgemeinheit sich einer allgemeinen Steuerpflicht entzieht.

Das war aber 1945 und in den Folgejahren noch nicht im Blick und konnte es vielleicht auch noch nicht sein. Wenn es im Blick gewesen wäre, dann hätte man sich die Frage stellen müssen, ob die Kirche eine Mitgliederkirche oder eine öffentliche Kirche sein soll. Eine Mitgliederkirche wäre ausschließlich an ihren Mitgliedern orientiert und hätte gegenüber der Öffentlichkeit keinerlei Ansprüche zu erfüllen. Sie hätte auch nicht das Recht, Steuern zu erheben, da diese nur der Allgemeinheit auferlegt werden können.

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, inwieweit die Allgemeinheit auf der Existenz von so etwas wie Kirche angewiesen ist oder ob sie mit Blick auf eine gemeinsame Basis gemeinsamer Werte darauf verzichten kann und was dann an ihre Stelle tritt. Die noch übliche Kirchensteuerpflicht erspart bisher den Parlamenten, über diese Frage zu entscheiden. Andernfalls wären sie nämlich gezwungen, in irgendeiner Weise zum sogenannten Böckenförde-Diktum Stellung zu beziehen: Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“. Ich habe schon eingangs mit Hinweis auf die Überlegungen von Katarína Kristinová darauf hingewiesen, dass es sich hier um alles andere als um eine banale Frage handelt. Wir müssen deswegen derzeit davon ausgehen, dass die Existenz der katholischen und evangelischen Kirche derzeit und wohl auf Dauer für unser Gemeinwesen unentbehrlich ist. Ähnlich wie eine demokratische Partei (oder ein gemeinnütziger Verein, eine Gewerkschaft etc.) dient die Kirche der Allgemeinheit in der Weise, dass sich Freiwillige in ihr engagieren. Diese Freiwilligen engagieren sich finanziell, sie nehmen ihr Mitspracherecht wahr, sie übernehmen Verantwortung und sie werden geschult. Das finanzielle Engagement ist aber dann keine Steuer mehr. Etwas verkürzt könnte man sagen: Wer Steuern zahlt, erwartet dafür Dienstleistungen; wer Beiträge zahlt, ist damit zugleich bereit, selbst Dienst zu leisten. 

An dieser Stelle soll nun deutlich werden, warum die Barmer Erklärung unvollständig bleibt, wenn sie nicht durch so etwas wie die Berneuchener Regel ergänzt wird. Die Barmer Erklärung beschreibt die öffentliche Rolle der Kirche. Alles, was in den sechs Thesen formuliert wird, geschieht öffentlich und ist öffentlich wahrnehmbar. Die Frage aber, wer dies alles leisten soll, wird durch die Barmer Erklärung nicht beantwortet. Deswegen lag es nahe, dies alles, weil man es ja so gewohnt war, der kirchensteuerfinanzierten Institution Kirche zu überlassen, damit sie die entsprechenden Dienstleistungen erbringt. Die Schwäche der Barmer Erklärung besteht darin, dass sie nicht beschreibt, welche Rolle der Einzelne in diesem Zusammenhang übernimmt oder übernehmen soll.

Die Berneuchener Regel dagegen beschreibt das Leben des einzelnen Christen. Aber sie beschreibt nicht, wie das Wirken der Einzelnen öffentlich wird und in der Öffentlichkeit erscheint. Sie macht nicht deutlich, wie aus dem Engagement einzelner Christen Kirche wird. Das wird natürlich stillschweigend vorausgesetzt, ähnlich wie die Barmer Erklärung das Engagement der Einzelnen stillschweigend voraussetzt. Wenn also auf den ersten Synoden nach dem Krieg die Berneuchener Regel als zwingend notwendige Ergänzung zur Barmer Erklärung gelesen worden wäre, dann hätte unsere Kirche heute eine andere Gestalt. Sie wäre nicht die uns vertraute dienstleistungsorientierte Behörden- und Betreuungskirche, sondern eine öffentliche Kirche, die auf dem persönlichen Engagement der einzelnen Christen vor Ort aufruht.

Beide Texte nämlich, die Barmer Erklärung und die Berneuchener Regel haben denselben Schwachpunkt gemeinsam: Sie reden beide nicht von der Taufe. In der Barmer Erklärung hätte die Erwähnung der Taufe deutlich gemacht, dass es die Kirche nur geben kann, weil es die vielen einzelnen berufenen und bevollmächtigten Getauften gibt. In der Berneuchener Regel hätte die Erwähnung der der Taufe sichtbar gemacht, dass es nicht nur um die Einzelnen selbst geht, sondern um die Kirche, die aus dem Leben der Einzelnen erwächst und in die sie eingegliedert sind. Der Taufe ist in der evangelischen Kirche die Schlüsselstellung zu eigen, die der Schlüsselstellung der Priesterweihe in der römisch-katholischen Kirche entspricht. Durch die Taufe werden die Barmer Erklärung und die Berneuchener Regel gegenseitig anschlussfähig. Die Berneuchener Regel beschreibt, wie die Barmer Erklärung mit Leben erfüllt wird. Die Barmer Erklärung macht deutlich, wie aus einem Leben nach der Berneuchener Regel eine öffentlichkeitswirksame Kirche wird. Wenn beide Schriften, Barmer Erklärung wie Berneuchener Regel und wenn die Taufe und das Priestertum der Getauften bei der Neubildung der Kirche nach dem zweiten Weltkrieg ernst genommen worden wären, dann würde die Kirche heute wohl so aussehen, wie sie hier in den folgenden sechs Thesen sichtbar wird:

1.     Die Mitgliedschaft in der Kirche wird durch die Taufe begründet, nicht durch die Kirchensteuer. Mitglied wird man nicht durch einen Verwaltungsakt, sondern durch die Taufe. Man kann in diesem Sinne weder in die Kirche ein- noch austreten. Die Religionsfreiheit ist dadurch nicht beeinträchtigt, da niemand gezwungen wird, die Mitgliedschaft wahrzunehmen. Aber für jeden Getauften steht die Kirche offen.

2.     Die „Kirchensteuer“ steht der Gemeinde zur, nicht der Gesamtkirche. Die Gemeinden beschließen selbständig über Art und Höhe des finanziellen Beitrags der einzelnen Gemeindeglieder und gestalten ihr Leben selbständig. Die Gemeinden wiederum tragen je nach Größe und Vermögen finanziell zu den Aufgaben der Gesamtkirche bei.

3.     Die sichtbare Kirche besteht in den Gemeinden und Gemeinschaften vor Ort. Sie sind für sich selbst verantwortlich und haftbar. Die Gemeinde kann nur Ortsgemeinde sein, als Netzwerk persönlicher Beziehungen. Das Zentrum der Gemeinde ist der Gottesdienst, in dem die ganze Gemeinde sich sammelt.

4.     Der Dienst der Kirche an der Öffentlichkeit beruht auf dem freiwilligen Engagement der Mitglieder der Gemeinden. Dieses macht den Dienst hauptamtlich Mitarbeitender nicht überflüssig, durch den es aber niemals ersetzt werden kann.

5.     Der Dienst der Kirche besteht darin, die Kirche offenzuhalten, sowie in der Achtsamkeit im Blick auf anvertraute Menschen (Nächstenliebe) und in der Übernahme von Verantwortung im öffentlichen Leben. Das geschieht durch

a.     verlässlich offene Kirchen(gebäude);

b.     verlässlich stattfindende Gottesdienste;

c.     verlässlich präsente und erreichbare Pfarrerinnen und Pfarrer;

d.     Gemeinden und Gemeinschaften, die im Sinne der Berneuchener Regel geübt sind und durch ihr Leben zur Offenheit, Gestaltwerdung und Sichtbarkeit der Kirche beitragen;

e.     praktizierte Achtsamkeit und Übernahme von Verantwortung im persönlichen, familiären, öffentlichen und kirchlichen Leben;

f.      Öffentliches Bekenntnis im Blick auf Glauben, Gesellschaft, Welt und Leben;

g.     Gelegenheiten zur Einübung des Glaubens, des Umgangs mit der Heiligen Schrift, der persönlichen Spiritualität, des Gottesdienstes, der Gemeinschaft.

1.     Die übergeordneten kirchlichen Leitungsebenen (Kirchenkreis, Landeskirche etc.) leiten sich aus den Gemeinden ab und haben keine eigene Würde. Sie dienen den Gemeinden und nehmen die Aufgaben wahr, die von einzelnen Gemeinden nicht geleistet werden können. Sie üben die Aufsicht aus, vermitteln, moderieren, schlichten, repräsentieren. Eine eigene Initiative, die in Konkurrenz zu den Gemeinden tritt, geht von ihnen nicht aus. 

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[1] Vergleiche Hans Carl von Haebler, Geschichte der Evangelischen Michaelsbruderschaft, 1975, S. 20-23.

[2] v. Wedemeyer, Seite 185

[3] zit. n. Josef Ackermann, Freiheit hat offene Augen. Dietrich Bonhoeffer, Eine Biographie, 2005, Seite 219; Brief vom 26. April 1944

[4] zit. n. Josef Ackermann, a.a.O., 219f.; Brief von Ende April 1944

[5] Stählin räumt ein, dass dem Berneuchener Dienst nicht der Erfolg beschieden war, den er sich gewünscht hatte: „Oft freilich stand die Zusammensetzung unseres Kreises (gemeint ist der Berneuchener Dienst, St. St.) unserer Aufgabe im Wege. Es konnte nicht ausbleiben, dass zumeist Frauen mit mancherlei Nöten und Ansprüchen bei uns Hilfe und Heimat suchten; und dieser bei unseren Zusammenkünften vorherrschende Typus hat vielfach gerade die Menschen von uns fern gehalten, für die wir eigentlich da sein wollten. Kurzum, der große Durchbuch… ist uns nicht gelungen.“ (Wilhelm Stählin, Via Vitae. Lebenserinnungen, 1968, Seite 342f.). Diese Probleme waren offensichtlich nicht im Text der zugrunde liegenden Berneuchener Regel begründet, sondern in der unzureichenden Art und Weise, sie zu veröffentlichen und in sie einzuführen. Bei der Michaelsbruderschaft haben sich die Dinge anders entwickelt.

[6] https://www.friedenszentrum-martin-niemoeller-haus.de/ausstellung/tafel36.html. Hanns Lilje, seit 1947 Bischof in Hannover drückte sich vor der hannoverschen Synode so aus: „Wir haben in der Tat wiederhergestellt. Und ich darf, ehe dieses Wort der Restauration wieder absinkt in den Streit der Schlagworte, sagen: Genau das war unsere Pflicht.“ (ebd.)

[7] Vgl. meinen Aufsatz: Wilhelm Stählin und die Barmer Erklärung, in: Quatember 84 (2020), 126-133.

[8] Uwe Kaminsky, Die Evangelische Kirche im Rheinland 1918 bis 1945, in: Joachim Conrad u. a. (Hg.), die Evangelische Kirche am Rhein. Wesen und Werden einer Landeskirche, 2007, Seite 96-120; hier: 101

 


 

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